Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB HUGG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche der Haus & Garten Granwehr GmbH (im Folgenden “Firma”). Die Firma bietet Dienstleistungen in den Bereichen Hauswartung, Gartenpflege, Reinigung & Drittauftragnehmer an im Bereich Unterhalt. Zudem betreibt die Firma den Handel mit Waren aller Art der jeweiligen Dienstleistungen.

2. Vertragabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Offerte, Regieofferte u/o schriftlichen Bestätigung für dem Regieauftrag der Firma zum Abschluss. E-Mail-Bestätigungen gelten als rechtskräftig.

Der Vertrag kommt auf jedenfall zu Stande, wenn der Kunde die von der Firma angebotene Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte direkt kauft.

Bestandteil eines Dienstleistungsvertrag im pauschalen Dauerverhältnis ist ein Pflichtenheft, in welchem der Umfang der Arbeiten geregelt ist, welche eine pauschale Rechnung resultiert.

3. Personal

Die Firma setzt für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen die erforderliche Anzahl Personen ein. Bei Abwesenheit infolge Unfalls, Krankheit, Ferien usw. sorgt die Firma für entsprechenden Ersatz.

Die MitarbeiterInnen von der Firma sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Stillschweigen verpflichtet. Jede Handlung oder Akteneinsicht, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, oder Betriebsgeheimnisses führen könnte, ist dem Personal von der Firma strengstens untersagt.

4. Material/ Räume

Die Firma stellt die zur Ausführung benötigten Material, Maschinen, Geräte & Fahrzeuge und in der Reinigung die Reinigungsprodukte, welche zur vertraglichen Auftragserfüllung benötig werden, zur Verfügung.

Infrastruktur wie Wasser, Strom und erforderliche Abstellräumlichkeiten/ Werkstatt stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung, sofern dies Benötigt wird für die Ausübung der vertraglichen Arbeiten. Falls Kosten diesbezüglich für die Firma anfallen, werden sie weiterverrechnet.

Die Kosten für diverses Verbrauchsmaterial in der Reinigung & Hauswartung wie WC -Papier, Handpapier, Seifen, Türschliesser, Leuchtmittel, Abfallsäcke, etc. sind in der Pauschale nicht eingerechnet und werden separat in Rechnung gestellt, sofern keine anderen schriftlichen Abmachungen vorliegen.

Geräte, Maschinen & Fahrzeuge, welche der Auftraggeber zur Verfügung stellt, welche benutz werden, übernimmt die Firma keinen Unterhalt & Wartungsarbeiten.

Material u/o Verbrauchsmaterial, welches der Auftraggeber organisiert, übernimmt die Firma keine Garantie/ Haftung.

5. Organisation/ Arbeitsumfang

Der Zeitraum oder Zeitpunkt wird in aktiver Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festgelegt.

An gesetzlichen Feiertagen werden keine Arbeiten durchgeführt. Dies ist im Pauschalpreis bereits berücksichtigt und bewirkt keine Reduktion der Monatspauschale.

5.1 Dauervertragsverhältnis Organisation:

Änderungen/ Erhöhungen im Arbeitsumfang müssen drei Monate im Voraus vom Auftraggeber angekündigt werden, wird die Änderung oder Erhöhung abgelehnt, bleibt der bestehende Vertrag unverändert bestehen. 

6. Qualitätssicherung:

Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit überprüfen wir laufend den Qualitätsstandart unserer Dienstleistungen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt vor Ort. Wir überprüfen unsere Leistungen während und nach der Durchführung.

7. Auftragserfüllung:

Die Leistungen der Firma gelten als vertragsgerecht erfüllt und akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich bis den darauffolgenden Tag, begründete & angemessene Mängel erhebt. Allfällige kleinere Mängel werden unverzüglich, in der Regel innerhalb 3 Arbeitstage, behoben, bei grösseren Mängeln wird ein Zeitpunkt definiert.

8. Auftragsverweigerung:

Der Auftrag, Teilaufträge, Aufgaben vom Pflichtenheft oder Aufgaben durchs Ticketsystem können von der Firma verweigert werden, wenn für die Firma & deren Mitarbeiter durch Drittpersonen/ Kunden/ Lieferanten eine Gefahr besteht. Die Gefahr wird durch die zugewiesene Kontaktperson der Firma u/o durch die betroffene Person bestimmt.

Die Auftragverweigerung führt zu keiner Reduktion des Rechnungsbetrags. Es können jedoch Zusatzkosten für den Kunden entstehen, bei einem Mehraufwand.

9. Zahlungsverzug:

Das Unternehmen stellt dem Käufer folgende Zahlungsoption zur Verfügung: Rechnung.
Der Käufer hat die Pflicht, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen (30 Tage netto) nach Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnungen werden standartgemäss per mail versendet, beim Postweg kann eine Portogebühr von 5.- dazu. Im Dauerverhältnis wird die Rechnungsstellung monatlich erfolgen, jeweils zu Ende des Monats.
Bei monatlichen Pauschalen müssen diese jeweils vollständig & komplett monatlich überwiesen werden.
 
Wird die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bezahlt, wird dem Auftraggeber eine Zahlungserinnerung zugesendet. Begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb der Mahnfrist, gerät er automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Auftragnehmer der Firma Verzugszinsen anhand der Verzugsliste.
 
Verzugsliste:
1. Zahlungserinnerung: kostenlos
2. Mahnung: 40.00 CHF
3. Verzugszinsen: 40.00 CHF + 5% des Rechnungsbetrags
4. Betreibung: 60.00 CHF & allfällige Kosten
 
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauszahlung zu verlangen.
Eine Verrechnung des Rechnungsbetrags mit einer eventuellen Forderung des Auftraggebers gegen das Unternehmen ist nicht gestattet.
Das Unternehmen hat das Recht, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung zu verweigern. 

10. Preisanpassung

Alle Preise (Regie oder pauschalen) sind Schweizer Franken (CHF). 
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusiver weiteren allfällige anwendbare Steuern oder Zulagen, sofern nichts anders schriftlich mitgeteilt wurde.

10.1 Dauer Vertragsverhältnis:

Die Erhöhung der gesetzlichen Sozialabgaben (lohngebundene Sozialabgaben, Arbeitgeberbeiträge usw.), Lieferantenkosten, Rohstoffpreise (Reinigungsmaterial etc.) berechtigen zur Anpassung der Monatspauschale im gleichen Umfang. Die jährliche Teuerung beträgt ca. 2% & kann auch während dem Jahr angepasst werden, sofern die Wirtschaftslage dies Voraussetzt.

10.2 Preise Regiepreise:

Die standartmässige Regiepreisliste wird jeweils zum Jahres Start angepasst und ist gültig ab dem 01.01 – 31.12.
Die Standartmässige Preisliste kann auf Anfrage zugestellt werden.

Die Erhöhung der gesetzlichen Sozialabgaben (lohngebundene Sozialabgaben, Arbeitgeberbeiträge usw.), Lieferantenkosten, Rohstoffpreise (Reinigungsmaterial,  etc.) berechtigen zur Anpassung der Regiepreise.
Die jährliche Teuerung beträgt ca. 2% – max. 4% & kann auch während dem Jahr angepasst werden, sofern die Wirtschaftslage (z.B.Inflation, Steuerliche Änderungen, Arbeitsmarkt, Versorgungskrise, Währungsschwankungen, Energiepreis Anpassungen, Branchenentwicklung, regulatorische Änderungen, etc.) dies Voraussetzt.

11. Gesetzliche Mehrwertsteuer:

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Pauschalpreis nicht inbegriffen, sofern dies nicht explizit ausgewiesen ist. Eine Allfällige Erhöhung oder anderweitige anwendbare Steuern wird dem Auftraggeber weitergegeben.

Die Firma hat den Normalsatz der MWST.

12. Haftpflicht:

Die Firma haftet ausschliesslich im Rahmen von Schäden, die durch ihr Personal direkt durch die Ausübung der vertraglichen Arbeit beim Auftraggeber verursacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen Schweizer Franken pro Schadenfall. Der Auftraggeber verpflichtet Schäden umgehen dem Auftragnehmer zu melden.

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden, die durch unterlassenen oder verspätete Schneeräumnung oder Eisbekämpfung entsteht, ist ausgeschlossen.

13. Vertragsdauer, Kündigung

12.1 Pauschales Dauer Vertragsverhältnis:

Der Vertrag hat eine mind. Laufzeit von 1 Jahr* ab Vertragsbeginn, in der Gartenpflege speziell eine mind. Laufzeit von 2 Jahren*, mehrjährige Verträge (mehr als 2 Jahre) sind zulässig. Er ist von beiden Parteien jeweils auf Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich und per Einschreiben kündbar.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern die Parteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist nicht kündigen. Der Auftrag ist ein Unterhaltsvertrag & basiert nicht auf einem besonderes Vertrauensverhältnis.
Durch gegenseitige Übereinkunft ist der Vertrag jederzeit ohne die erwähnte Kündigungsfrist auflösbar.

12.2 Pauschales u/o Regie Einzel Vertragsverhältnis:

Der Vertrag enden mit der Erfüllung des Auftrags, soweit auch die Vertragsdauer.
Durch gegenseitige Übereinkunft ist der Vertrag jederzeit auflösbar.

14. Abwerbung:

Der Auftraggeber verpflichten sich, während der Vertragsdauer & bis 24 Monate nach Beendigung des Gesamtvertrags kein Personal abzuwerben.
Sollte der Auftraggeber, Mitarbeiter der Firma abwerben, wird mit der Kündigung des jeweiligen Wartungsvertrages/ Unterhaltsvertrags eine Ablösesumme in der Höhe der jeweiligen Jahrestaxe des gekündeten Vertragsgegenstandes zu Gunsten der Firma vom Auftraggeber anerkannt, ist fällig und durch den Auftraggeber geschuldet.

15. Rückvergütungen:

Leistungen welche nicht in Anspruch genommen wurden, werden nicht rückvergütet.

16. Besondere Vertrag Bestimmungen:

AGB Konflikt:

Bei Konflikten oder Widersprüchen zwischen den AGB des Auftraggebers und den AGB der Firma (Auftragnehmer) gelten ausschließlich die AGB der Firma, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.

Eine Ausnahme gilt für Bestimmungen im Bereich Datenschutz: Soweit diese zwingend vorgeschrieben sind oder ausdrücklich Bestandteil der Vereinbarungen sind, haben die datenschutzrechtlichen Regelungen Vorrang

Passepartout Schlüssel:
Das Unternehmen verpflichtet sich, den Schlüssel nach Erhalt sorgfältig zu verwahren. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen zu einem ordnungsgemäßen Umgang bezüglich des Zugangs zu den Räumlichkeiten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers ist der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten für die Firma streng untersagt.
Für die vertraglich Vereinbarten Arbeiten erhaltet die Firma keinen Generalschlüssel «Passepartout Schlüssel», falls vom Auftraggeber ein Generalschlüssel ausgehändigt wird der Firma, übernimmt die Firma keine Verantwortung.

Anpassungen der AGB

Die Firma ist berechetig kleine Anpassungen der AGB vorzunehmen ohne es dem Auftraggeber mittzuteilen, sofern der Leistungsumfang (Pflichtenheft) u/o der Rechnungsbetrag nicht mehr als “Artikel 10, ff” angepasst wird. Bei grösseren Anpassungen muss der Auftraggeber dies Bestätigen.

Bedeutung von grössere Anpassung in diesem Zusammenhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma:

  1. Leistungsumfang (Pflichtenheft): Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die über kleinere Korrekturen oder Präzisierungen hinausgehen.

  2. Rechnungsbetrag: Änderungen, die den Rechnungsbetrag signifikant beeinflussen. Der übliche Massstab ist: 2%.

Eine Überschreitung eines festgelegten Prozentsatzes (4%). Direkte Bezugnahme auf den in „Artikel 10, ff“ definierten Rahmen.

Kleine Anpassungen hingegen wären redaktionelle Änderungen, Klarstellungen oder Anpassungen an gesetzliche Vorgaben, oder die keine Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang oder den Rechnungsbetrag haben.

Mit dem unterschreiben eines neuen oder zusätzlichen Vertrags bestätigt der Kunden für all seine Verträge, den aktuellen stand der AGB der Firma. Die Aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeweils immer auf der Webseite “www.hugg.ch” ersichtlich.

16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der
Haus & Garten Granwehr GmbH, Melchrütistr. 20, 8304 Wallisellen

Zürich, Letzte Anpassung im Januar 2024
Ausgabe: 01/2021

Haus & Garten Granwehr GmbH, AGB. 01.01.2021

Fragen an der AGB
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz zu Beginn der Datenschutzerklärung aufgeführten, verantwortlichen Person in unserer Organisation.

Pikettdienst

In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte den Pikettdienst. Bei Fällen welche der Pikettdienst nicht benötigt wird eröffnen Sie ein Ticket in Ihrem App und wir werden uns darum kümmern.

Falls Sie neue Login Daten brauche für die App, kontaktiere sie uns wären den Öffnungszeiten: info@hugg.ch

Büro Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr

Bürotelefonnummer: 044 830 19 29
Pikettdienstnummer: 044 830 19 29 (ausserhalb der Öffnungszeiten)

Haus & Garten Granwehr GmbH

Melchrütistrasse 20

8304 Wallisellen

Tel. 044 380 19 29

Mail. info@hugg.ch

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